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Garantiebedingungen bei SOWERO

Garantie - allgemein

Wir gewähren grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von 2 Jahre. Darüber hinaus gewähren wir bei vielen Produkten längere Garantiezeiten in Form von Teilegarantie. D.H. Bei einer Teilgarantie erhalten Sie innerhalb der Garantiezeit kostenlos das entsprechende Ersatzteil zugeschickt. Welchen zusätzlichen Garantien für das jeweilige Produkt gelten, ist im Shop und auf der Auftragsbestätigung/Rechnung vermerkt.

Teilegarantie

Bei einer Teilegarantie erhalten Sie innerhalb der Garantiezeit kostenlos das entsprechende Ersatzteil zugeschickt. Kosten für Ausbau, Umbau, Demontage oder Montage sind dabei vom Kunden zu tragen.

Stoffgarantie

Wir übernehmen eine 10-Jahres-Garantie für alle Stoffe der Hersteller Sattler und Para ab Lieferdatum gegen übermäßigen Abbau der Schutzfunktion des Stoffes. Diese Garantie bezieht sich auf unnatürliche Verschleißerscheinungen des Stoffes. Nach Überprüfung der Beanstandung garantiert SOWERO eine Neulieferung des Stoffes. Sollte das entsprechende Material nicht mehr verfügbar sein, wird die Ersatzware aus dem bestehenden, preisgleichen Sortiment gewählt. Folgekosten für Demontage und Installation werden von SOWERO nicht übernommen.

Nahtgarantie

Wir übernehmen eine 10-Jahres-Garantie für alle Stoffe mit Nahtberarbeitung TENARA ab Lieferdatum gegen Lösen der Nähte. Diese Garantie bezieht sich auf unnatürliche Verschleißerscheinungen der Naht. Nach Überprüfung der Beanstandung garantiert SOWERO eine Neulieferung des Stoffes. Sollte das entsprechende Material nicht mehr verfügbar sein, wird die Ersatzware aus dem bestehenden, preisgleichen Sortiment gewählt. Folgekosten für Demontage und Installation werden von SOWERO nicht übernommen.

Grundlagen und Voraussetzungen für SOWERO Vor-Ort-Service bei Markisen

Sollte im Gewährleistungsfall innerhalb Gewährleistungsfrist von 2 Jahre die Rücklieferung des Produktes zum Zwecke der Reparatur zum Verkäufer nicht möglich sein, wird eine Reparatur durch den SOWERO Vor-Ort-Service veranlasst.

Das Auftreten des Defektes der Markise liegt innerhalb der 2 - Jährigen Gewährleistungsfrist ab Lieferdatum der Markise. Die Zugänglichkeit der Markise über normale Stehleiter für den Service- Techniker muss gewährleistet sein. Sollten für die Zugänglichkeit der Markise Gerüste Hebeanlagen z.B. Hubwagen Kran etc. erforderlich sein, oder sonstige Hindernisse bestehen, muss der Kunde oder Betreiber der Markise die dafür notwendigen Voraussetzungen auf seine Kosten bereitstellen oder zur Verfügung stellen.

Folgende Servicearbeiten sind im Garantiefall enthalten.

- Austausch von defekten Antriebsmotoren
- Austausch von beschädigten Markisenstoffe
- Austausch von defekten Gelenkarmen
- Austausch von defekten oder beschädigten Profilen

Sollte der Vor - Ort - Service auf Grund der oben genannten Vorgaben bzw. der Art des Schadens nicht möglich sein, wird die Markise auf unsere Kosten über Spedition abgeholt und im Werk in Stand gesetzt und auf unsere Kosten wieder angeliefert.

Anfallende Mehrkosten bei der Demontage werden von uns nach Rücksprache übernommen.

Nach der 2 Jährigen Gewährleistungsfrist tritt unsere Teilegarantie in Kraft. Welche Teile der jeweiligen Markise welche Teilegarantie beinhalten, entnehmen Sie bitte den Angaben aus dem Online-Shop. Die Teilegarantie beinhaltet die kostenlose Neu-Lieferung der defekten Ersatzteile. Eventuelle Einbau- oder Anfahrtskosten sind dabei vom Käufer zu tragen.

Gewährleistungs- und Garantieausschlüsse

Ausschlussgründe für die Gewährleistung und Garantie sind: inkorrekte Verarbeitung, unsachgemäße Handhabung oder Reinigung des Materials, Beschädigung durch Umwelteinflüsse, Schäden durch Feuer, mechanische Schäden und normaler Verschleiß. Zudem werden Schäden an Produkten nach der Montage nicht mehr anerkannt, soweit sie vor der Montage für Kunden sichtbar waren und nicht dokumentiert wurden.

Voraussetzung zur Garantiergewährung

Die Inanspruchnahme der Garantie setzt voraus, dass der Mangel innerhalb von 15 Tagen nach Auftreten schriftlich an die SOWERO GmbH gemeldet wird, damit die SOWERO GmbH vor Behebung des vermeintlichen Schadens die Möglichkeit eingeräumt wird, vor Ort den Schaden zu prüfen und die SOWERO GmbH im Zweifelsfall berechtigt ist, Muster des mangelhaften Materials für Prüfzwecke zu entnehmen.

Online-Kauf ist immer Vertrauenssache - uns können Sie Vertrauen - dafür stehe ich mit meinem Namen

Das Sowero Team

Sollten Sie sonst noch Fragen haben, stehen wir Ihnen über unsere Hotline gerne zur Verfügung.

Wir sind für Sie da:
Mo: 09:00-12:00 u. 13:00-17:00
Di: 09:00-12:00 u. 13:00-17:00
Mi: 09:00-13:00
Do: 09:00-12:00 u. 13:00-17:00
Fr: 09:00-12:00 u. 13:00-17:00